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Zugänglichkeit

Zugänglichkeit bezeichnet die Fähigkeit und Möglichkeit, sich etwas zu beschaffen oder daran teilzuhaben. Im weiteren Sinn umfasst sie den einfachen Zugang zu Gebäuden, Informationen, Dienstleistungen und digitalen Inhalten. Ziel ist, Barrieren zu beseitigen, damit Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten unabhängig teilnehmen können. Der Begriff wird oft synonym zu Barrierefreiheit verwendet, gewinnt aber auch allgemeinere Bedeutung als Bezeichnung für die Benutzbarkeit von Systemen.

Physische Zugänglichkeit betrifft Räume und Wege: barrierefreie Eingänge, Stufenlosigkeit, Türbreiten, Aufzüge, Leitsysteme, akustische Signale und eine

Digitale Zugänglichkeit betrifft Webseiten, Apps, Dokumente und andere digitale Angebote. Ziel ist, Inhalte für Menschen mit

Rechtlich und organisatorisch dient Zugänglichkeit der Chancengleichheit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie lässt sich

verständliche
Beschilderung.
Normen
wie
DIN
18040
(Barrierefreiheit
von
Gebäuden)
und
europäische
Vorgaben
regeln
Anforderungen
an
Rampen,
Treppen,
Beleuchtung
und
Fluchtwege,
um
die
Teilhabe
von
Menschen
mit
Mobilitätseinschränkungen
zu
erleichtern.
Seh-,
Hör-,
motorischen
oder
kognitiven
Einschränkungen
nutzbar
zu
machen.
Wichtige
Standards
sind
WCAG
(Web
Content
Accessibility
Guidelines)
und
die
EU-Norm
EN
301
549;
in
Deutschland
wird
oft
BITV
2.0
herangezogen.
Typische
Anforderungen
umfassen
Tastaturnavigation,
Screenreader-Kompatibilität,
klare
Semantik,
sinnvolle
Farbkonstruktion,
Untertitel
und
barrierefreie
Formulare.
durch
universelles
Design,
frühzeitige
Beteiligung
von
Betroffenen,
barrierearme
Beschaffung,
Schulungen
und
regelmäßige
Evaluation
realisieren.
Neben
ethischen
Gründen
reduziert
gute
Zugänglichkeit
auch
rechtliche
Risiken
und
erweitert
die
Reichweite
von
Services.