Wiederinbetriebnehmen
Wiederinbetriebnehmen bezeichnet den Prozess, durch den eine Anlage, ein System, eine Maschine oder eine Einrichtung nach einer Abschaltung oder Unterbrechung wieder in den Betrieb versetzt wird. Der Begriff wird sowohl als Verb (wiederinbetriebnehmen) als auch als Substantiv (Wiederinbetriebnahme) verwendet. Im Gegensatz zur erstmaligen Inbetriebnahme konzentriert sich die Wiederinbetriebnahme darauf, Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit nach Wartung, Reparatur, Störung oder sicherheitsbedingter Pause sicherzustellen. Anwendungsbereiche reichen von industriellen Produktionsanlagen, elektrischen Netzen und Prozessanlagen bis zu IT-Systemen, Gebäudetechnik und Verkehrsinfrastruktur.
Vorbereitung und Planung sind entscheidend. Eine Risikobewertung, behördliche oder betriebliche Freigaben sowie eine klare Verantwortungszuweisung gehören
Die Durchführung erfolgt schrittweise: Energierückführung in sicheren Teilschritten, Funktions- und Leistungstests, Kalibrierungen, Lecktests und Freigaben. Sicherheitsfunktionen,