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Vorabdruck

Vorabdruck ist ein Begriff aus dem Verlagswesen und bezeichnet eine Textversion, die vor der endgültigen Fassung erscheint. Der Begriff setzt sich aus vor- (vor) und Abdruck (Abdruck, Druckversion) zusammen. Ein Vorabdruck wird vor dem offiziellen Erscheinungstermin veröffentlicht und kann der Aufmerksamkeit für die Veröffentlichung dienen, Feedback ermöglichen oder vertragliche Offenlegungspflichten erfüllen. Je nach Kontext kann es sich um einen Auszug, ein vollständiges Kapitel oder eine vorläufige Version handeln.

In der Literatur und im Journalismus bezeichnet ein Vorabdruck traditionell einen Auszug aus einem Roman oder

In der Wissenschaft entspricht der Vorabdruck einer Preprint-Version eines Manuskripts, das vor der Begutachtung oder Veröffentlichung

Rechts- und Nutzungsfragen begleiten Vorabdrücke. Autoren behalten in der Regel das Urheberrecht; Verlage können jedoch Nutzungsrechte

Siehe auch: Preprint, Nachdruck, Serienpublikation.

Sachbuch,
der
in
einer
Zeitschrift
vor
dem
Erscheinen
des
Buches
veröffentlicht
wird.
Diese
Praxis
war
besonders
im
19.
und
frühen
20.
Jahrhundert
verbreitet
und
kommt
auch
heute
noch
gelegentlich
vor.
Der
Text
wird
üblicherweise
deutlich
als
Vorabdruck
gekennzeichnet
und
bedarf
meist
der
Zustimmung
des
Autors
bzw.
der
Rechteinhaber.
in
einer
Fachzeitschrift
veröffentlicht
wird.
Solche
Vorabdrücke
ermöglichen
eine
schnelle
Verbreitung
der
Ergebnisse,
können
aber
vom
finalen
Text
abweichen
und
werden
oft
ohne
Peer-Review
zitiert
oder
mit
Hinweis
auf
den
Status
versehen.
regeln,
etwa
zur
Veröffentlichung
in
einer
bestimmten
Zeitschrift
oder
zur
Weiterverbreitung.
Der
Vorabdruck
dient
zumeist
als
Vorstufe
zur
endgültigen
Version,
die
Rechtsansprüche
des
Verlags
begründet.