Vertragsverlängerungen
Vertragsverlängerungen bezeichnen die Verlängerung der Laufzeit eines bestehenden Vertrags über dessen ursprüngliches Enddatum hinaus. Sie können automatisch in Kraft treten, sofern der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält und der Vertragspartner nicht fristgerecht kündigt, oder durch eine neue Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Formen: automatische Verlängerungsklausel (oft als Klausel „verlängert sich stillschweigend um [Zeitraum] bei Nichtkündigung“ beschrieben) und Verlängerung
Rechtlicher Rahmen: Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag und dem einschlägigen Recht. Häufig gelten
Praktische Hinweise: Prüfen Sie Verträge vor Abschluss oder vor Ablauf der Laufzeit auf Verlängerungsklauseln, beachten Sie
Typische Bereiche: Mobilfunk-, Streaming- oder Software-Abonnements, Miet- oder Dienstleistungsverträge, sowie Verträge im Bereich Energie oder Telekommunikation.