Urteilsbeschluss
Urteilsbeschluss ist kein feststehender, in allen Normen verankerter Begriff des deutschen Prozessrechts. In der Praxis wird die Bezeichnung gelegentlich informell verwendet, um eine Entscheidung des Gerichts zu kennzeichnen, die inhaltlich die Hauptstreitfrage abschließt, gleichzeitig aber in der Form eines Beschlusses ergeht. Offizielle Kategorien sind Urteil (endgültige Entscheidung in der Sache mit ausführlicher Begründung) und Beschluss (verfahrensrechtliche Entscheidung). Der Begriff wird daher überwiegend in der Literatur oder in der Praxis verwendet, wenn eine Entscheidung merkmalsartig wie ein Urteil wirkt, formell aber die Form eines Beschlusses trägt.
Abgrenzung: Ein Teilurteil ist ein gesetzlich festgelegter Typ finaler Entscheidung über einen Teil der Streitfragen; ein
Inhalt und Form: Typisch enthält ein Urteilsbeschluss eine dispositive Regelung (wer unterliegt) sowie eine Begründung oder
Rechtsfolgen: Die Rechtsmittelzugänge richten sich danach, wie die Entscheidung einzuordnen ist. Da der Begriff nicht normativ
Siehe auch: Urteil, Beschluss, Teilurteil, Versäumnisurteil, Einstweilige Verfügung.