Unterschlägen
Unterschlagen ist der Begriff, der im deutschen Sprachgebrauch oft im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Wegnahme oder Verwendung von Eigentum vorkommt. In der Rechtslehre wird der Begriff meist durch das dazugehörige Substantiv Unterschlagung ersetzt und beschreibt die rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums durch jemanden, dem dieses Eigentum in Gewahrsam oder Obhut gegeben wurde. Dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend wird Unterschlagen auch als Embezzlement verstanden.
Im Strafrecht ist der Tatbestand der Unterschlagung geregelt, häufig formuliert als Unterschlagung bzw. als Verstoß gegen
Häufig wird zwischen Unterschlagung und Veruntreuung unterschieden. Veruntreuung setzt in der Regel ein besonderes Treueverhältnis oder
Strafrahmen und konkrete Rechtsfolgen variieren je nach Schwere des Falls und den Umständen; typischerweise kann die