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Untergremium

Untergremium bezeichnet in der deutschsprachigen Organisationssprache ein untergeordnetes Gremium, das innerhalb eines größeren Gremiums eingerichtet wird, um spezielle Aufgaben oder Themen vertieft zu bearbeiten. Der Begriff wird in Parlamenten, Verwaltungen, Unternehmen und NGOs verwendet und dient der fachlichen Bearbeitung einzelner Themenbereiche, ohne die volle Beschlusskompetenz des übergeordneten Gremiums zu übernehmen.

Aufgaben und Befugnisse eines Untergremiums bestehen in der Regel vor allem in der Vorbereitung von Entscheidungen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise richten sich nach der Zielsetzung und dem Rechts- oder Organisationsrahmen der jeweiligen Einrichtung.

Abgrenzungen zu ähnlichen Begriffen erfolgen meist durch den Kontext und die Form der Befugnisse. Ein Unterausschuss

Es
sammelt
Informationen,
führt
Fachprüfungen
durch,
erstellt
Berichte
oder
Vorschläge
und
fasst
Ergebnisse
zusammen,
die
dem
übergeordneten
Gremium
zur
Beschlussfassung
vorgelegt
werden.
Entscheidungen,
die
das
Untergremium
eigenständig
trifft,
sind
oft
bindend
nur
im
eingeschränkten
Rahmen
oder
benötigen
die
Zustimmung
des
größeren
Gremiums.
Typisch
besteht
ein
Untergremium
aus
Mitgliedern
des
übergeordneten
Gremiums,
ergänzt
durch
externe
Sachverständige
oder
Fachleute.
Die
Besetzung
und
die
Laufzeit
werden
im
Beschluss
des
übergeordneten
Gremiums
festgelegt.
Sitzungen
erfolgen
nach
Bedarf,
mit
klaren
Berichts-
und
Fristenvorgaben.
ist
häufig
eine
formellere,
tiefer
spezialisierte
Untereinheit
eines
Ausschusses,
während
ein
Arbeitskreis
oder
eine
Arbeitsgruppe
tendenziell
informeller
ist.
Untergremien
finden
sich
häufig
in
Parlaments-
und
Verwaltungsstrukturen
sowie
in
Unternehmen
und
Vereinen.