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Untergebenen

Untergebenen bezeichnet im Deutschen Personen, die in einer hierarchischen Ordnung einem Vorgesetzten oder einer höher gestellten Instanz unterstellt sind. Der Begriff fokussiert die Abhängigkeit von Autorität und wird sowohl in militärischen, verwaltungs- oder betrieblichen Kontexten als auch in historischen Texten verwendet. Er kann neutral oder formell klingen.

Etymologisch leitet sich der Begriff vom Verbphrase sich untergeben (unter seine Autorität stellen) ab, verbunden mit

Historische und organisatorische Kontexte: In feudalen oder absolutistischen Gesellschaften spielten Untergebene eine zentrale Rolle als Diener,

Verwendung heute: In der Alltagssprache wird der Ausdruck oft durch neutralere Bezeichnungen ersetzt; in Archiv- oder

Siehe auch: Unterordnung, Untertan, Vorgesetzter, Hierarchie, Machtstrukturen.

der
Substantivbildung
aus
Unter-
und
-geben(e).
Das
Wort
bezeichnet
diejenigen,
die
sich
einem
Vorgesetzten
unterordnen
und
damit
Teil
einer
Befehlskette
sind.
Beamte,
Soldaten
oder
Berater.
In
modernen
Organisationen
entspricht
dem
Sinnbild
eher
die
Bezeichnung
Mitarbeiter,
Angestellte
oder
Unterstellte,
wobei
der
Ausdruck
in
formellen,
historischen
oder
literarischen
Texten
häufig
auftaucht.
Der
Begriff
kann
je
nach
Kontext
eine
neutrale,
aber
auch
abwertende
Färbung
haben,
wenn
er
von
Vorgesetzten
verwendet
wird.
Fachtexten
bleibt
er
als
feststehende
Bezeichnung
für
eine
statusbezogene
Gruppe
Subordinierter
erhalten.