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Unterbreitung

Unterbreitung ist ein deutsches Substantiv, das von dem Verb unterbreiten abgeleitet ist. Es bezeichnet den Akt, etwas vor einer Person oder Instanz zum Zwecke der Prüfung oder Entscheidung vorzulegen oder darzulegen. Typische Verwendungen finden sich in formellen Texten sowie in Behörden-, Rechts- und Verwaltungstexten, aber auch in Politik und Wirtschaft. Gebräuchliche Formulierungen sind etwa „Unterbreitung eines Antrags“ oder „Unterbreitung eines Vorschlags“.

Im juristischen und verwaltungsrechtlichen Kontext beschreibt die Unterbreitung die Vorlage von Unterlagen, Anträgen, Stellungnahmen oder Bittschriften

Etymologisch leitet sich das Substantiv vom Verb unterbreiten ab: unter- als Vorsilbe und breiten im Sinne

gegenüber
einer
Entscheidungsträgerin
oder
einem
Entscheidungsträger,
etwa
vor
Gericht,
in
Ausschüssen
oder
bei
Behörden.
Im
Geschäftsleben
oder
in
der
Politik
kann
sie
die
Präsentation
eines
Vorschlags,
Plans
oder
Angebots
gegenüber
Stakeholdern,
Gremien
oder
dem
Management
umfassen.
Der
Ausdruck
ist
eher
formal;
im
alltäglichen
Sprachgebrauch
sagt
man
eher
„einen
Antrag
einreichen“,
„einen
Vorschlag
vorlegen“
oder
„eine
Stellungnahme
einreichen“.
von
darlegen
bzw.
ausbreiten.
Verwandte
Begriffe
sind
Einreichung,
Vorlegen
und
Beschlussfassung.
Das
Wort
begegnet
man
vorwiegend
in
Schriftgut,
Protokollen
und
juristischen
Texten;
seine
Verwendung
variiert
je
nach
Rechtsordnung
oder
Institution.