Unterbreitung
Unterbreitung ist ein deutsches Substantiv, das von dem Verb unterbreiten abgeleitet ist. Es bezeichnet den Akt, etwas vor einer Person oder Instanz zum Zwecke der Prüfung oder Entscheidung vorzulegen oder darzulegen. Typische Verwendungen finden sich in formellen Texten sowie in Behörden-, Rechts- und Verwaltungstexten, aber auch in Politik und Wirtschaft. Gebräuchliche Formulierungen sind etwa „Unterbreitung eines Antrags“ oder „Unterbreitung eines Vorschlags“.
Im juristischen und verwaltungsrechtlichen Kontext beschreibt die Unterbreitung die Vorlage von Unterlagen, Anträgen, Stellungnahmen oder Bittschriften
Etymologisch leitet sich das Substantiv vom Verb unterbreiten ab: unter- als Vorsilbe und breiten im Sinne