Umtauschrecht
Umtauschrecht bezeichnet das Recht von Verbrauchern, gekaufte Waren durch den Händler umzutauschen. Es umfasst sowohl gesetzliche Regelungen im Verbraucherschutz als auch freiwillige Rückgabe‑ oder Umtauschangebote von Händlern. In Deutschland ist der zentrale gesetzliche Baustein das Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Online-Verträgen: Verbraucher können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurücksenden. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware, der Verbraucher muss die Ware unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgeben, soweit möglich. Der Händler erstattet den Kaufpreis und in der Regel auch die ursprünglichen Lieferkosten; die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern der Händler nicht über ein kostenfreies Rücksendelabel informiert hat. Ausnahmen gelten zum Beispiel für verderbliche Waren, versiegelte Waren aus Hygienegründen oder individuell angefertigte Produkte.
Für Käufe im stationären Handel besteht kein universelles gesetzliches Umtauschrecht. Ob und unter welchen Bedingungen eine
Unabhängig davon gilt für Mängel an neuen Waren eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Innerhalb der
Zusammenfassend beruht das Umtauschrecht überwiegend auf freiwilligen Händlerregelungen oder auf dem Widerrufsrecht bei Fernverträgen. Die Gewährleistung