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Umtauschrecht

Umtauschrecht bezeichnet das Recht von Verbrauchern, gekaufte Waren durch den Händler umzutauschen. Es umfasst sowohl gesetzliche Regelungen im Verbraucherschutz als auch freiwillige Rückgabe‑ oder Umtauschangebote von Händlern. In Deutschland ist der zentrale gesetzliche Baustein das Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Online-Verträgen: Verbraucher können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurücksenden. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware, der Verbraucher muss die Ware unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgeben, soweit möglich. Der Händler erstattet den Kaufpreis und in der Regel auch die ursprünglichen Lieferkosten; die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern der Händler nicht über ein kostenfreies Rücksendelabel informiert hat. Ausnahmen gelten zum Beispiel für verderbliche Waren, versiegelte Waren aus Hygienegründen oder individuell angefertigte Produkte.

Für Käufe im stationären Handel besteht kein universelles gesetzliches Umtauschrecht. Ob und unter welchen Bedingungen eine

Unabhängig davon gilt für Mängel an neuen Waren eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Innerhalb der

Zusammenfassend beruht das Umtauschrecht überwiegend auf freiwilligen Händlerregelungen oder auf dem Widerrufsrecht bei Fernverträgen. Die Gewährleistung

Ware
umgetauscht
wird,
hängt
von
der
Händlerpolitik
ab.
Viele
Händler
räumen
eine
zeitlich
begrenzte
Umtauschmöglichkeit
ein,
oft
gegen
Vorlage
des
Belegs
und
in
ungetragenem
Zustand.
ersten
sechs
Monate
wird
vermutet,
dass
der
Mangel
bereits
zum
Zeitpunkt
der
Übergabe
vorlag;
der
Verkäufer
muss
prüfen
und
Abhilfe
in
Form
von
Nachbesserung
oder
Ersatz
liefern.
Danach
kann
der
Käufer
unter
Umständen
auch
Minderung
des
Kaufpreises
oder
Rücktritt
vom
Vertrag
verlangen;
zusätzlich
kann
eine
Reparatur
oder
Ersatz
erfolgen.
Die
Gewährleistung
ist
kein
generelles
Umtauschrecht,
sondern
ein
Anspruch
bei
Mängeln.
schützt
vor
Mangeln
und
bietet
andere
Rechtsbehelfe
als
den
einfachen
Umtausch.