Typzulassung
Typzulassung bezeichnet die behördliche Genehmigung eines Produkttyps, insbesondere eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkomponente, die bestätigt, dass dieser Typ den einschlägigen technischen Anforderungen entspricht. Mit der Typzulassung wird eine Bauart als zulässig anerkannt, sodass Modelle dieses Typs innerhalb eines Rechtsraums verkauft, registriert und betrieben werden dürfen. Die Typzulassung bildet die Grundlage für die Marktzulassung ganzer Modellreihen statt jeder einzelnen Einheit.
Rechtlicher Rahmen und Geltungsbereich: In Deutschland erfolgt sie durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder, im EU-Raum, durch
Typen und Verfahren: Es wird zwischen Typzulassung (für eine Fahrzeug- oder Bauteilfamilie) und Einzelzulassung (Neuzulassung eines
Ablauf: Der Hersteller beantragt eine Typgenehmigung bei der zuständigen Behörde, lässt das Produkt prüfen (Technische Dokumentation,
Bedeutung: Typzulassungen erleichtern Handel und Marktzutritt, sichern Standardkonformität und unterstützen Rückrufe oder Sicherheitsmeldungen. Unterschiede bestehen je