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Tochterunternehmen

Tochterunternehmen, auch Tochtergesellschaft genannt, ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, das von einer Muttergesellschaft kontrolliert wird. Kontrolle besteht üblicherweise, wenn die Muttergesellschaft mehrheitlich Stimmrechte hält oder über andere vertragliche Rechte die Finanz- und Betriebsführung der Tochter steuern kann.

Die Tochter ist rechtlich eigenständig; Haftung beschränkt sich in der Regel auf die Tochter. In der Konzernrechnungslegung

Typen: Mehrheits- oder Volltochter, Holding- oder operative Tochter; Joint Ventures fallen in der Regel nicht unter

Auf internationaler Ebene müssen Tochtergesellschaften lokale Rechtsvorschriften, Steuergesetze und Transferpreisregelungen beachten. In der Praxis dienen sie

werden
die
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragswerte
der
Tochter
in
den
Konzernabschluss
einbezogen;
eventuelle
Minderheitsanteile
werden
separat
ausgewiesen,
falls
die
Mutter
nicht
100
Prozent
besitzt.
Intercompany-Transaktionen
werden
auf
Konzernebene
eliminiert.
Tochtergesellschaften,
sondern
sind
eigenständige
Unternehmensformen.
Abgrenzung
zu
Filiale
oder
Niederlassung:
Filialen
sind
oft
rechtlich
unselbstständige
Betriebsstätten,
während
Tochterunternehmen
eine
eigenständige
Juristische
Person
bleiben.
oft
der
Risikosteuerung,
der
Bündelung
von
Ressourcen,
der
Erfüllung
regulatorischer
Anforderungen
und
der
steuerlichen
Planung.
Konzernstrukturen
ermöglichen
zudem
strategische
Skaleneffekte
und
die
geografische
Expansion,
ohne
die
Muttergesellschaft
selbst
vollständig
zu
übernehmen.