Steuerabgabe
Steuerabgabe bezeichnet allgemein eine verpflichtende Zahlung an den Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Sie basiert auf gesetzlichen Vorschriften und wird von der Finanzverwaltung festgesetzt und eingezogen. Steuern dienen der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Staates und lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen.
Formal unterscheidet die Rechtsordnung zwischen Steuern (z. B. Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) und anderen Abgaben wie
Rechtsgrundlagen bilden die Abgabenordnung (AO) und die jeweiligen Steuergesetze. Der Vollzug erfolgt in der Regel durch
Beispiele für Steuern sind Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Grunderwerbsteuer. Abgaben umfassen Gebühren für behördliche Leistungen, Beiträge
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