Schutzschirmverfahrens
Schutzschirmverfahren ist ein vorinsolvenzrechtliches Instrument nach der Insolvenzordnung (InsolvO) in Deutschland. Es richtet sich an Unternehmen, die sich in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung befinden, aber eine Sanierung mit Aussicht auf Fortführung möglich erscheint. Ziel ist es, einen Restrukturierungsplan unter dem gerichtlichen Schutz der Insolvenzordnung zu entwickeln und mit den Gläubigern zu verhandeln, ohne unmittelbar in ein reguläres Insolvenzverfahren zu geraten.
Der Schuldner beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens und legt dabei ein Sanierungskonzept sowie
Unter dem Schutzschirm werden Maßnahmen ergriffen, um Liquidität sicherzustellen, Vermögenswerte zu sichern und Verhandlungen mit Gläubigern
Der Schutzschirm dient als Brücke in ein mögliches reguläres Insolvenzverfahren. Scheitert der Sanierungsversuch, kann das Gericht