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Schuldhaftigkeit

Schuldhaftigkeit bezeichnet den Grad, in dem eine Person einer Handlung moralisch und rechtlich zurechenbar schuldig ist. Sie ist ein zentraler Begriff sowohl in der Moralphilosophie als auch im Strafrecht und dient dazu, die Zumessung von Verantwortung und Strafe zu begründen. Allgemein umfasst Schuldhaftigkeit die Frage, ob ein Mensch die Folgen seines Tuns willentlich herbeigeführt hat, ob er die Konsequenzen hätte erkennen können und ob er die Handlungsfreiheit besaß, die Tat zu vermeiden.

Im strafrechtlichen Kontext ist Schuldhaftigkeit eng mit dem Vorliegen eines schuldhaften Tatbestands verbunden. Hier spielen der

Unterschiede bestehen zwischen moralischer Schuld und gesetzlicher Schuld. Moralisch betrachtet kann Schuldhaftigkeit auch dann bestehen, wenn

Kritisch diskutiert werden Aspekte wie moralisches Glück (Faktoren außerhalb der Kontrolle) und kulturelle Normen, die beeinflussen,

innere
Zustand
des
Täters
(Vorsatz,
bedingter
Vorsatz,
Fahrlässigkeit)
sowie
die
Vorhersehbarkeit
und
Kontrollierbarkeit
des
Verhaltens
eine
zentrale
Rolle.
Je
höher
das
Maß
an
schuldhafter
Intention
oder
Leichtsinnigkeit,
desto
höher
ist
die
Schuldhaftigkeit.
Umgekehrt
können
mangelnde
Steuerungsfähigkeit,
Entschuldigungsgründe
oder
Entschuldigungsgründe
wie
Notwehr
oder
Zwang
die
Schuldhaftigkeit
verringern
oder
ausschließen.
rechtlich
keine
Strafe
droht
oder
strafrechtliche
Schuld
ausschließt,
etwa
aus
Gründen
der
Unmündigkeit
oder
erheblicher
Mindestmaßnahme
der
Beeinflussung.
In
der
Praxis
dient
die
Einschätzung
der
Schuldhaftigkeit
der
Bestimmung
von
Strafe,
Maßnahme
oder
Wiedergutmachung
sowie
der
Abwägung
von
mildernden
oder
erschwerenden
Umständen.
wie
stark
eine
Handlung
als
schuldhaft
bewertet
wird.