Home

Sachgeschenken

Sachgeschenke bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch Geschenke in Form von Gütern oder Sachwerten, die ohne direkte Barzahlung übergeben werden. Sie kommen sowohl im privaten Kontext als auch im Geschäftsleben vor und werden häufig zu Zwecken der Werbung, Kundengewinnung, Kundenbindung oder Mitarbeitermotivation eingesetzt. Typische Beispiele sind Werbegeschenke wie Notizbücher, USB-Sticks, Bücher, Elektronik oder Gutscheine.

Im steuerlichen Kontext unterscheiden sich Sachgeschenke je nach Empfänger. Bei Geschenken an Mitarbeiter gelten sie in

Praktisch gilt: Unternehmen dokumentieren Zweck, Empfänger, Wert und Anlass, um Transparenz und Compliance sicherzustellen. In der

der
Regel
als
geldwerter
Vorteil
und
unterliegen
der
Lohnbesteuerung;
je
nach
Rechtslage
können
Freibeträge,
Pauschalregelungen
oder
andere
Ausnahmen
greifen.
Für
Geschenke
an
Geschäftspartner
oder
Kunden
gelten
andere
Regeln:
Das
Geschenk
kann
umsatzsteuerliche
Folgen
haben,
und
der
Vorsteuerabzug
des
leistenden
Unternehmens
ist
oftmals
beschränkt
oder
erfordert
bestimmte
Nachweise;
bei
Geschenken
an
Privatkunden
gelten
weitere
Vorgaben.
Praxis
variieren
Details
je
nach
Rechtslage,
Branche
und
aktuellen
Regelungen,
weshalb
eine
rechtliche
oder
steuerliche
Beratung
sinnvoll
ist.
Unterschiede
bestehen
außerdem
zwischen
freiwilligen
Marketingmaßnahmen
und
Formulierungen,
die
geschäftliche
Beziehungen
fördern
oder
steuerlich
optimiert
werden
sollen.
Sachgeschenke
unterscheiden
sich
damit
grundlegend
von
Geldgeschenken,
die
lediglich
Geldbeträge
darstellen.