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Rittertitel

Rittertitel bezeichnet im deutschsprachigen Raum eine Form des Ritterstandes, der im Mittelalter aus militärischer Dienstleistung und Lehenswesen hervorging. Der Begriff Ritter leitet sich vom althochdeutschen rihtar bzw. vom Verb reiten ab und bezeichnete ursprünglich eine zu Pferd kämpfende Person; im Verlauf des Mittelalters entwickelte sich daraus ein formeller Adelstitel.

Im Heiligen Römischen Reich und in den späteren deutschen Staaten gehörte der Ritterstand zum niederen Adel.

Der Erwerb des Rittertitels konnte persönlich oder vererblich sein; einige Familien führten ihn dauerhaft als erbliches

Im modernen Rechtszustand haben Adelstitel wie Ritter in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine gesetzliche Privilegierung

Rittertitel bleiben Gegenstand genealogischer Forschung und historischer Darstellung und spielen in Kultur- und Museumsdarstellungen eine Rolle.

Es
gab
freie
Ritter
und
Ministerialen,
die
durch
Dienstleistung
an
eine
Herrschaft
Lehen
erhielten
und
so
zu
Edelleuten
wurden.
Ritter
konnten
Eigentümer
von
Rittergütern
werden
und
hatten
meist
politische
sowie
militärische
Pflichten
gegenüber
ihrem
Lehnsherrn;
zugleich
genossen
sie
Privilegien
wie
die
Teilnahme
an
bestimmten
Landständen
und
Gerichtsversammlungen.
Merkmal.
In
der
Ständelehre
bildete
der
Ritterstand
eine
eigenständige
soziale
Gruppe
neben
Grafen,
Freiherren
und
anderen
Adelsständen.
Ritterschaften
und
Ritterschläge
waren
fest
verankerte
Rituale
der
Standeserhebung
und
verbanden
Titel
mit
Wappen
und
Besitzrechten.
mehr.
Sie
gelten
in
der
Regel
nur
noch
als
Namensbestandteil
oder
genealogische
Bezeichnung.
Ritterorden
sind
heute
vor
allem
Ehren-
und
Charitable-Organisationen,
die
eine
kulturelle
oder
religiöse
Würdigung
verleihen,
statt
eine
feudale
Würde.