Rittertitel
Rittertitel bezeichnet im deutschsprachigen Raum eine Form des Ritterstandes, der im Mittelalter aus militärischer Dienstleistung und Lehenswesen hervorging. Der Begriff Ritter leitet sich vom althochdeutschen rihtar bzw. vom Verb reiten ab und bezeichnete ursprünglich eine zu Pferd kämpfende Person; im Verlauf des Mittelalters entwickelte sich daraus ein formeller Adelstitel.
Im Heiligen Römischen Reich und in den späteren deutschen Staaten gehörte der Ritterstand zum niederen Adel.
Der Erwerb des Rittertitels konnte persönlich oder vererblich sein; einige Familien führten ihn dauerhaft als erbliches
Im modernen Rechtszustand haben Adelstitel wie Ritter in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine gesetzliche Privilegierung
Rittertitel bleiben Gegenstand genealogischer Forschung und historischer Darstellung und spielen in Kultur- und Museumsdarstellungen eine Rolle.