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Rechenschaftspflichtig

Rechenschaftspflichtig ist ein Adjektiv der deutschen Sprache und beschreibt eine Person oder eine Institution, die verpflichtet ist, ihr Handeln, ihre Entscheidungen oder ihr Verhalten gegenüber einer Autorität, einer Gruppe oder der Öffentlichkeit zu erklären und zu rechtfertigen. Die dazugehörige Substantivform Rechenschaftspflicht bezeichnet die Pflicht, Rechenschaft abzulegen sowie Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen.

Wer rechenschaftspflichtig ist, muss Rechenschaft erstatten, Berichte vorlegen oder Rechenschaftsberichte liefern und sich Fragen stellen lassen

Im politischen Bereich bedeutet dies typischerweise, dass Regierungen und ihre Behörden dem Parlament oder den Bürgerinnen

Die Bezeichnung hat etymologische Wurzeln in Rechenschaft, dem Begriff für Begründung und Erklärung, sowie dem Suffix

Verwandte Begriffe sind Rechenschaftspflicht (Nomen) und Rechenschaftsbericht sowie Verantwortlichkeit.

sowie
gegebenenfalls
Konsequenzen
tragen.
und
Bürgern
Rechenschaft
schuldig
sind;
in
Unternehmen
sind
Vorstand
und
Aufsichtsrat
gegenüber
den
Eigentümern
oder
Aktionären
rechenschaftspflichtig.
Neben
der
Politik
und
der
Wirtschaft
finden
sich
Anforderungen
zur
Rechenschaftspflicht
auch
in
Vereinen,
Behörden
und
öffentlichen
Institutionen,
wo
Haushalts-
und
Prüfberichte
Transparenz
schaffen.
-pflichtig,
das
eine
gesetzliche
oder
moralische
Verpflichtung
ausdrückt.