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Privilegienurkunde

Eine Privilegienurkunde ist ein formelles Rechtsdokument, in dem einer Person, einer Gemeinde, einem Kloster, einer Gilde oder einer anderen Einheit besondere Vorrechte, Immunitäten oder Rechte zugesprochen werden. Sie wird üblicherweise von einer höheren Obrigkeit ausgestellt, zum Beispiel vom Kaiser oder König des Heiligen Römischen Reichs, von einem Fürsten oder Bischof, und legt die verliehenen Privilegien im Einzelnen fest.

Typische Inhalte einer Privilegienurkunde umfassen die Ernennung oder Bestätigung der Begünstigten, die genaue Aufzählung der Privilegien

Historisch fanden Privilegienurkunden besonders im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Verbreitung. Sie dienten der Förderung

Privilegienurkunden liefern wichtige Einblicke in die Rechtsgeschichte, Stadt- und Wirtschaftsgeschichte des europäischen Mittelalters und der Frühen

(z.
B.
Marktrecht,
Steuererleichterungen,
Selbstverwaltungs-
oder
Gerichtsrechte,
Münz-
oder
Handelsrechte,
Befestigungs-
oder
Marktprivilegien)
sowie
Bedingungen,
Laufzeit
oder
Vorbehalte.
Die
Urkunde
wird
oft
mit
einem
Siegel
versehen
und
in
Urkundenrollen
oder
Archiven
abgelegt.
Kopien
dienten
als
Beweismittel
in
Rechtsstreitigkeiten
und
zur
öffentlichen
Bekanntmachung.
von
Städten
und
Handelsnetzen,
der
Bestätigung
von
Rechten
für
Klöster
oder
Gilden
und
der
Regulierung
der
Beziehungen
zwischen
zentraler
Autorität
und
lokalen
Gemeinschaften.
Mit
den
Wandlungen
politischer
Systeme
verloren
manche
Privilegien
an
Bedeutung
oder
wurden
in
veränderten
verfassungs-
bzw.
administrationsrechtlichen
Kontexten
neu
gefasst.
Neuzeit.