Privilegienurkunde
Eine Privilegienurkunde ist ein formelles Rechtsdokument, in dem einer Person, einer Gemeinde, einem Kloster, einer Gilde oder einer anderen Einheit besondere Vorrechte, Immunitäten oder Rechte zugesprochen werden. Sie wird üblicherweise von einer höheren Obrigkeit ausgestellt, zum Beispiel vom Kaiser oder König des Heiligen Römischen Reichs, von einem Fürsten oder Bischof, und legt die verliehenen Privilegien im Einzelnen fest.
Typische Inhalte einer Privilegienurkunde umfassen die Ernennung oder Bestätigung der Begünstigten, die genaue Aufzählung der Privilegien
Historisch fanden Privilegienurkunden besonders im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Verbreitung. Sie dienten der Förderung
Privilegienurkunden liefern wichtige Einblicke in die Rechtsgeschichte, Stadt- und Wirtschaftsgeschichte des europäischen Mittelalters und der Frühen