Planungsträger
Planungsträger bezeichnet in der deutschen Bau- und Planungsverwaltung die Institution oder Person, die im Rahmen eines Planungsverfahrens die planerische Vorbereitung, Durchführung und Koordination übernimmt. Er kann eine öffentliche Körperschaft oder kommunale Verwaltung sein, es kann aber auch ein privater Vorhabenträger sein, der Planungsleistungen in Auftrag gibt. Die Bezeichnung richtet sich nach der Rolle im Verfahren, nicht nach der Rechtsform.
Zu den Aufgaben des Planungsträgers gehören die Erstellung der Planunterlagen (z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), die Organisation
Der Planungsträger arbeitet eng mit dem Vorhabensträger, Planungsbüros und Behörden zusammen. In der Praxis kann der
Im Unterschied zum Vorhabensträger, der das Bauprojekt initiiert oder realisieren will, ist der Planungsträger primär für