Pfandobjekten
Pfandobjekte sind Vermögenswerte, die zur Sicherung einer Forderung in einem Pfandrecht verpfändet werden. Dabei dient das Pfandobjekt dem Gläubiger als Sicherheit: Wird die Schuld nicht erfüllt, kann der Gläubiger das verpfändete Objekt verwerten, um die Forderung zu befriedigen. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet ab, im deutschen Recht wird zwischen verschiedenen Pfandarten unterschieden.
Zu den gängigen Pfandobjekten gehören bewegliche Sachen (Sachenpfand), Forderungen (Forderungspfand), Wertpapiere oder andere wirtschaftlich verkehrsfähige Rechte.
Die Entstehung eines Pfandrechts erfolgt regelmäßig durch vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner (Pfandvertrag) und, je
Verwertung und Beendigung richten sich nach dem Ablauf der Schuld. Nach Begleichung der Verbindlichkeit wird das
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