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Parteivorstand

Der Parteivorstand ist in vielen deutschsprachigen Parteien das zentrale exekutive Organ zwischen den Parteitagen. Er führt die laufenden Geschäfte der Partei, legt die politische Ausrichtung fest und repräsentiert die Partei nach außen. Typischerweise dient der Parteivorstand als verbindendes Gremium zwischen dem Parteitag, dem Landes- oder Regionalverband und der Parteiführung, und er setzt die Beschlüsse des Parteitags um.

Zusammensetzung und Wahl: Der Parteivorstand besteht in der Regel aus dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden, stellvertretenden

Aufgaben und Befugnisse: Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Vorbereitung von Programmen, die Planung der strategischen

Beziehung zu anderen Organen: Das höchste formelle Entscheidungsgremium bleibt meist der Parteitag; der Parteivorstand implementiert dessen

Vorsitzenden,
dem
Generalsekretär
oder
einer
Generalsekretärin,
dem
Schatzmeister
oder
der
Schatzmeisterin
sowie
weiteren
Mitgliedern.
Die
Mitglieder
werden
von
einem
Parteitag,
einer
Delegiertenversammlung
oder
einem
ähnlichen
Gremium
für
festgelegte
Amtszeiten
gewählt.
In
manchen
Parteien
können
Funktionsträger
interimistisch
bestellt
werden,
bis
eine
reguläre
Wahl
erfolgt.
Ausrichtung,
die
Organisation
der
Parteistruktur,
die
Verwaltung
des
Budgets
und
die
Personalentscheidungen
in
der
Partei.
Der
Vorstand
koordiniert
die
Arbeit
der
Arbeitskreise,
Gremien
und
der
Parlamentsfraktion,
treibt
politische
Initiativen
voran,
führt
Kommunikations-
und
Außenauftritte
durch
und
kann
Positionen
der
Partei
gegenüber
Medien
und
Partnerorganisationen
vertreten.
Entscheidungen
werden
üblicherweise
mit
Mehrheitsbeschlüssen
getroffen.
Beschlüsse
und
trägt
die
Verantwortung
für
das
Tagesgeschäft.
In
vielen
Parteien
existieren
zusätzlich
andere
Strukturen
wie
das
Präsidium,
die
ebenfalls
führungsrelevante
Funktionen
haben;
die
genaue
Bezeichnung
und
Aufgabenverteilung
variieren
je
nach
Parteipraxis.