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Obdachlosenhilfe

Obdachlosenhilfe bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen ohne festen Wohnsitz zu unterstützen, Obdach zu beenden oder zu vermeiden und ihnen Zugang zu grundlegenden Leistungen zu ermöglichen.

Zu den Kernangeboten gehören Notunterkünfte, Tagesaufenthalte, Straßensozialarbeit, medizinische Versorgung, Suchthilfe, psychologische Unterstützung, fallbezogene Begleitung, Wohnungshilfe und

Träger der Obdachlosenhilfe sind Kommunen, Sozialämter und Jobcenter sowie Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz

Rechtlich ist die Obdachlosenhilfe in Deutschland primär eine Aufgabe der Kommunen und der Sozialhilfeträger. Rechtsgrundlagen finden

Ziele der Obdachlosenhilfe sind der Schutz der Betroffenen, die Stabilisierung der Lebenslage, der Übergang in sichere

Hilfe
bei
Anträgen
auf
Sozialleistungen.
und
weitere
kirchliche
oder
private
Einrichtungen.
Vielfach
arbeiten
öffentliche
Träger,
Wohlfahrtsverbände
und
ehrenamtliche
Initiativen
eng
zusammen,
um
ein
Netz
aus
Hilfen
zu
bilden.
sich
im
Sozialgesetzbuch
II
(SGB
II)
und
im
Sozialgesetzbuch
XII
(SGB
XII);
Notunterkünfte,
Tagesaufenthalte
und
die
Wohnungslosenhilfe
werden
durch
kommunale
Mittel
finanziert.
Zusatzmittel
stammen
aus
Landes-
und
Bundesmitteln
sowie
Spenden
und
Fördermitteln
der
Wohlfahrtsverbände.
Wohnformen
und
die
Förderung
von
Teilhabe
an
Bildung,
Arbeit
und
gesellschaftlichem
Leben.
Herausforderungen
bleiben
begrenzte
Kapazitäten,
Koordination
verschiedener
Angebote,
der
Zugang
zu
dauerhaft
bezahlbarem
Wohnraum
und
der
Umgang
mit
gesundheitlichen
Belastungen
und
Suchtproblemen.