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Mindestlüftung

Mindestlüftung bezeichnet in der Bau- und Raumlufttechnik die in Normen und Richtlinien festgelegte Mindestluftrate bzw. den Mindestluftdurchfluss, der erforderlich ist, um eine ausreichende Innenraumluftqualität sicherzustellen. Sie dient der Verdünnung und Ableitung von Schadstoffen, Feuchte, Gerüchen und CO2 sowie der Vermeidung von Gesundheits- und Komfortproblemen. Die Mindestlüftung wird typischerweise als Luftwechsel pro Stunde (h-1) oder als Volumenstrom pro Person (l/(s·Person)) bzw. pro Fläche (l/(s·m²)) angegeben und ergibt sich häufig aus der Summe eines personenbezogenen Anteils und eines Flächenanteils.

In Deutschland finden sich entsprechende Vorgaben in DIN 1946-6 sowie in DIN EN 16798-1, die Raumtypen wie

Zu beachten ist, dass zu geringe Lüftung zu erhöhter CO2-Konzentration, Feuchteproblemen und Schimmelrisiken führen kann, während

Wohn-,
Büro-
oder
Hygienebereiche
unterscheiden.
Die
Mindestlüftung
ist
ein
Bestandteil
der
Gebäudetechnik,
die
in
Einklang
mit
dem
energetischen
Anforderungskatalog
stehen
muss.
In
praktischer
Planung
wird
die
Mindestlüftung
durch
mechanische
Lüftungsanlagen
sichergestellt
oder
bei
natürlichen/Hybrid-Lüftung
durch
entsprechende
Bauteile
gewährleistet.
Moderne
Systeme
nutzen
bedarfsgesteuerte
Lüftung
(DCV),
bleiben
aber
auf
das
gesetzlich
festgelegte
Mindestmaß
beschränkt,
um
eine
konstante
Grundversorgung
sicherzustellen.
übermäßige
Lüftung
zu
unnötigen
Energieverlusten
führt.
Eine
korrekte
Umsetzung
umfasst
Planung,
Wärmerückgewinnung,
regelmäßige
Wartung
und
klare
Dokumentation
der
Anforderungen.