Mindestlasten
Mindestlasten, in der Energiewirtschaft oft als Mindestlast bezeichnet, bezeichnet das minimale Leistungsniveau, das eine Erzeugungseinheit oder ein Kraftwerk zuverlässig bereitstellen kann. Gemäß der Praxis wird die Mindestlast üblicherweise in Megawatt (MW) oder als Anteil der Nennleistung angegeben. Der Wert ergibt sich aus technischen Grenzwerten von Turbinen, Brennstoffeffizienz, Wärmeabführung, Emissionsgrenzen und den Kosten von Start, Stop und Betrieb im Teillastbereich. Unterhalb des Mindestlastniveaus wird der Betrieb unwirtschaftlich oder technisch riskant, weshalb Anlagen oft erst ab dieser Last vollständig oder dauerhaft betrieben werden.
In der Netz- und Marktwirtschaft beeinflussen Mindestlasten die Einsatzplanung und den Marktdispatch. Sie begrenzen die Flexibilität
Die Ausprägung von Mindestlasten variiert je nach Regulierung, Marktdesign und Anlagenbestand eines Landes. Sie ist Gegenstand