Mietablöse
Mietablöse, auch Ablöse genannt, bezeichnet die Zahlung eines zukünftigen Mieters an den vorherigen Mieter (und ggf. an den Vermieter) für die Übernahme von Einbauten und Möbeln, die in der Mietwohnung verbleiben und deren Wert den Wohnwert erhöht. Typische Gegenstände sind eine Einbauküche, fest verbaute Badmöbel, Einbauschränke oder andere fest installierte Einrichtungen.
Der Anspruch entsteht nicht automatisch durch den Mietvertrag. Er ergibt sich aus einer vertraglichen Vereinbarung zwischen
Rechtlich ist die Mietablöse in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Höhe und Art der Ablöse werden frei
Vertragsgestaltung: Ein klar gegliederter Übernahmevertrag listet die Gegenstände, deren Zustand, den vereinbarten Preis und den Übergabetermin.
Gegenstände: Typische Ablösegegenstände sind Küchenzeile, fest installierte Badmöbel, maßgefertigte Einbauschränke, Bodenbeläge oder sonstige fest mit der