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Meldebereitschaft

Meldebereitschaft bezeichnet den Zustand, in dem Personen oder Gruppen in Bereitschaft gehalten werden, sich bei Bedarf kurzfristig zu melden und zu einer Einsatzstelle zu erscheinen. Sie ist ein zentrales Element im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in Rettungsdiensten und in vielen Bereichen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, etwa bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder militärischen Reserven.

Ziel ist eine schnelle Einsatzbereitschaft durch eine koordinierte Alarmierung, um die Einsatzdauer zu verkürzen und Ressourcen

Rechtsgrundlagen und genaue Abläufe variieren je nach Organisation, Bundesland und Einsatzbereich; sie erfolgen in der Regel

Vorteile sind eine schnelle Verfügbarkeit von Personal und Ressourcen, erhöhte Einsatzbereitschaft bei plötzlichen Ereignissen und bessere

Siehe auch: Alarmierung, Bereitschaftsdienst, Katastrophenschutz.

effizient
einzusetzen.
Der
Ablauf
umfasst
regelmäßige
Bereitschaftsdienste,
die
Meldung
über
festgelegte
Kanäle
wie
Telefon,
Funk
oder
digitale
Apps
und
eine
vorab
festgelegte
Reaktionszeit,
innerhalb
derer
der
Meldepflichtige
am
Einsatzort
erscheinen
soll.
durch
Dienstanweisungen,
Einsatzordnungen
und
gegebenenfalls
durch
einschlägige
Gesetzesregelungen.
Koordination
von
Einsatzkräften.
Nachteile
betreffen
Belastung
für
Berufstätige,
Auswirkungen
auf
Familie,
Datenschutz
und
Kosten
der
Infrastruktur
für
Meldewege.
In
der
Praxis
wird
Meldebereitschaft
zunehmend
durch
digitale
Alarmierungs-
und
Kommunikationssysteme
unterstützt,
die
die
Meldung
und
Koordination
erleichtern.