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Masterabschlüssen

Masterabschlüsse bezeichnen akademische Grade der zweiten Bildungsstufe, die nach Abschluss eines Masterstudiums vergeben werden. Sie folgen in der Regel auf einen ersten Studienabschluss, meist einen Bachelor oder Diplom, und sind in vielen europäischen Ländern Bestandteil des Bologna-Systems. Typische Masterabschlüsse sind Master of Arts (MA), Master of Science (MSc), Master of Engineering (MEng) oder MBA; in bestimmten Fachgebieten gibt es landesspezifische Bezeichnungen. Die Studiendauer beläuft sich üblicherweise auf 1,5 bis 2 Jahre (90 bis 120 ECTS); manche Programme können länger dauern, besonders bei berufsbegleitenden oder spezialisierten Masterstudiengängen.

Zugangsvoraussetzungen: Regelmäßig wird ein erfolgreich abgeschlossenes Erststudium verlangt; manchmal werden je nach Fach zusätzliche Nachweise, Sprachkenntnisse

Anerkennung: Innerhalb der EU sind Masterabschlüsse in der Regel anerkannt und ermöglichen den Zugang zu weiterführenden

Variationen finden sich je nach Land und Hochschule; in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden sich

oder
eine
Eignungsprüfung
benötigt.
Der
Aufbau
eines
Masterstudiums
umfasst
in
der
Regel
Pflicht-
und
Wahlpflichtmodule,
eine
Masterarbeit
sowie
Prüfungsleistungen;
in
vielen
Programmen
gehört
ein
Praxis-
oder
Forschungsprojekt
dazu.
Studien,
wie
der
Promotion,
sowie
zu
qualifizierten
Berufstätigkeiten.
Je
nach
Fachrichtung
regelt
die
Berufsordnung
den
Zugang
zu
bestimmten
Berufen
(z.
B.
in
Ingenieur-,
Rechts-
oder
Gesundheitsberufen).
Modalitäten
wie
Zulassung,
Sprache
der
Lehre
und
Abschlussformen,
auch
bieten
viele
Hochschulen
berufsbegleitende
oder
duale
Masterprogramme
an.