Lichtraumprofil
Lichtraumprofil, oft abgekürzt als LTP, bezeichnet im Eisenbahnwesen den offiziellen Freiraum um den Gleiskörper, der von Infrastruktur wie Tunneln, Brücken, Stationen, Oberleitungen und Signalanlagen vorgegeben wird. Es definiert den räumlichen Bereich, in dem ein Fahrzeug ungehindert durch die Anlage fahren kann, und legt damit die zulässigen Außenabmessungen (Breite, Höhe) sowie den seitlichen und vertikalen Freiraum fest.
Der Zweck des Lichtraumprofils besteht darin, Kompatibilität zwischen rollendem Material und vorhandener Infrastruktur sicherzustellen. Es dient
Das Profil setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Es umfasst die horizontale Freiräume in Plan- und
In vielen europäischen Netzen definieren nationale Eisenbahnverwaltungen verschiedene Lichtraumprofile, die je nach Fahrzeugtyp (Personen- oder Güterzug)
Siehe auch: Lade- bzw. Freiraum-Governance im Bahnsektor, Führende Begriffe der Gleisinfrastruktur.