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Lebendgeborene

Lebendgeborene bezeichnet Neugeborene, die bei der Geburt Lebenszeichen zeigen, wie Atmung, Herzschlag oder eigenständige Bewegungen. Im Gegensatz dazu stehen Totgeburten, bei denen solche Lebenszeichen fehlen. Der Begriff wird in medizinischen, statistischen und juristischen Kontexten verwendet und umfasst Kinder unabhängig vom Gestationsalter, die nach der Trennung vom Mutterleib das Leben beginnen.

Die Kriterien für Lebenszeichen variieren je nach Rechtsordnung und Gesundheitswesen; allgemein gilt, dass ein Baby als

Medizinisch hat die Kategorie der Lebendgeborenen Relevanz für Notfall- und Neonatalversorgung, Prognose und Statistik. Bei Lebendgeborenen

In der Statistik werden Lebendgeborene zur Erhebung der perinatalen Mortalität herangezogen. Neonatale Mortalität bezieht sich auf

lebend
geboren
gilt,
sobald
es
nach
der
Geburt
Anzeichen
von
Leben
zeigt
—
selbst
wenn
die
Lebensdauer
danach
sehr
kurz
ist.
Lebenszeichen
können
Atmung,
Herztöne
oder
sichtbare
Bewegungen
umfassen.
wird
eine
sofortige
Beurteilung
und
gegebenenfalls
Reanimation
und
Intensivversorgung
eingeleitet.
Die
Überlebenschancen
steigen
mit
dem
Gestationsalter
und
der
Ursache
der
Geburt;
sehr
früh
geborene
Babys
benötigen
oft
spezialisierte
neonatale
Versorgung.
den
Tod
von
Lebendgeborenen
innerhalb
eines
festgelegten
Zeitraums
nach
der
Geburt
(oft
28
Tage).
Rechtlich
und
ethisch
unterscheiden
sich
Definitionen
des
Lebensbeginns
international,
was
Auswirkungen
auf
Abtreibungsgesetze,
Notfallmaßnahmen
und
Versorgungsverpflichtungen
hat.