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Leasinggebühren

Leasinggebühren sind Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines geleasten Vermögenswerts anfallen. Sie ergeben sich aus den laufenden Kosten der Nutzung, den Finanzierungskosten und zusätzlichen Serviceleistungen, die der Leasinggeber dem Mieter oder Leasingnehmer berechnen darf. Typischerweise setzen sich Leasinggebühren aus einer monatlichen Leasingrate zusammen, die Zins- und Abschreibungskosten des Vermögenswerts sowie Verwaltungs- und Risikokosten des Leasinggebers deckt. Hinzu kommen einmalige Gebühren wie Bereitstellungs-, Vertrags- oder Anmeldegebühren sowie eventuell An- oder Anzahlungen.

Neben der monatlichen Rate können weitere Gebühren anfallen: Verspätungszinsen bei Zahlungsverzug, Gebühren für Wartung, Versicherung oder

Leasinggebühren unterscheiden sich je nach Branche (Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung) und je nach Vertragsgestaltung. Zur Vergleichbarkeit sollten

Rechtliche Rahmenbedingungen fordern klare Transparenz über Kosten und Vertragsbedingungen. Verbraucher sollten Verträge sorgfältig lesen, auf versteckte

Zusatzservices,
und
Kosten
bei
Überschreitung
vertraglich
vereinbarter
Nutzungsgrenzen
(z.
B.
Kilometerbegrenzung
oder
Verschleiß).
In
manchen
Verträgen
sind
Wartung
oder
Versicherung
als
Teil
eines
Full-Service-Leasings
enthalten;
in
anderen
Fällen
werden
diese
Leistungen
separat
berechnet.
potenzielle
Leasingnehmer
neben
der
monatlichen
Rate
auch
die
Effektivkostenquote
(z.
B.
APR
oder
vergleichbare
Kennzahl),
alle
anfallenden
Zusatzgebühren
und
die
Bedingungen
bei
vorzeitiger
Beendigung
prüfen.
Gebühren
achten
und
Angebote
vergleichend
prüfen.
Bei
Unsicherheiten
kann
eine
Beratung
sinnvoll
sein.