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Konzernberichterstattung

Konzernberichterstattung bezeichnet die Gesamtheit der finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die den wirtschaftlichen Zustand eines Konzerns widerspiegeln. Ein Konzern ist eine wirtschaftliche Einheit, bestehend aus einer Muttergesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die unter gemeinsamer Leitung stehen. Die Konzernberichterstattung fasst die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften zu einem konsolidierten Abschluss zusammen, um Vermögen, Schulden, Erträge und Cashflows der Gruppe als Ganzes abzubilden.

Der Rechtsrahmen variiert je nach Rechtsordnung. In Deutschland erfolgt der Konzernabschluss grundsätzlich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Die wesentlichen Bestandteile sind der Konzernabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Gesamtergebnis, ggf. Cashflow-Rechnung und Anhang)

Zweck der Konzernberichterstattung ist Transparenz, Vergleichbarkeit und Kontrolle durch Investoren, Banken, Regulierungsbehörden und andere Stakeholder. Entwicklungen

Kapitalmarktorientierte
Gruppen
verwenden
häufig
IFRS
als
Rechnungslegungsstandard.
International
regeln
IFRS
10
und
verwandte
Standards
die
Konsolidierung:
Eine
Tochter
wird
in
der
Regel
vollkonsolidiert,
Beteiligungen,
die
keine
Tochterunternehmen
sind,
werden
ggf.
nach
der
Equity-Methode
einbezogen.
In
Deutschland
sind
zudem
Anhang,
Lagebericht
und
weitere
Offenlegungspflichten
vorgesehen.
sowie
der
Konzernlagebericht,
der
Geschäftsverlauf,
Risikobericht,
Prognosen
und
wesentliche
Ereignisse
der
Gruppe
beschreibt.
Neben
der
Finanzberichterstattung
gewinnen
auch
nichtfinanzielle
Informationen
an
Bedeutung;
Unternehmen
berichten
zunehmend
im
Rahmen
von
Nachhaltigkeits-
oder
integrierter
Berichterstattung.
wie
die
EU-Richtlinie
CSRD
und
der
Trend
zur
integrierten
Berichterstattung
fördern
die
Verknüpfung
von
Finanz-
und
Nachhaltigkeitsinformationen.
Viele
Konzerne
publizieren
den
Konzernabschluss
parallel
oder
ergänzend
in
mehreren
Berichtssprachen.