Klausurwiederholung
Klausurwiederholung bezeichnet im Hochschulkontext die erneute Ableistung einer Klausur, nachdem die ursprüngliche Prüfung nicht bestanden wurde oder eine schlechtere Note erzielt wurde. Die konkreten Möglichkeiten sowie die Anzahl der zulässigen Wiederholungen hängen von der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) des Studiengangs oder der Hochschule ab. Allgemein gilt: Eine Klausurwiederholung ist eine optionale Nachprüfungsmöglichkeit, die Studierenden offensteht, um eine bessere Note zu erreichen und das Modul zu bestehen.
Ablauf und Verfahren variieren: In vielen Fällen gibt es eine Nachklausur im unmittelbar folgenden Prüfungszeitraum oder
Häufige Regelungen betreffen die maximale Anzahl von Versuchen pro Modul (häufig zwei bis drei Wiederholungen) und
Sonderregelungen umfassen Härtefallregelungen bei Krankheit oder anderen gravierenden Gründen, die einen Nachteilsausgleich oder zusätzliche Prüfungsmodalitäten ermöglichen.