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Kapitaldeckung

Kapitaldeckung ist ein Finanzierungssystem zur Absicherung künftiger Leistungsansprüche, das darauf basiert, Verpflichtungen durch angespartes Kapital und die daraus erzielten Erträge zu decken. Im Gegensatz zum Umlageverfahren, bei dem aktuelle Beiträge die laufenden Auszahlungen finanzieren, werden bei der Kapitaldeckung Rücklagen gebildet, getrennt verwaltet und investiert, um zukünftige Leistungen zu finanzieren.

Anwendungen finden sich vor allem in der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung sowie in bestimmten

Die Funktionsweise basiert auf dem Ansparen von Kapitalbeträgen und deren Investition über längere Zeiträume. Die zukünftigen

Vorteile der kapitalgedeckten Systeme sind potenziell stärkere Unabhängigkeit von demografischen Entwicklungen und Renditechancen durch Kapitalmärkte. Risiken

Lebensversicherungsprodukten.
Typische
Umsetzung
erfolgt
über
Lebensversicherungen,
Pensionsfonds,
Unterstützungskassen
oder
andere
kapitalgedeckte
Instrumente,
bei
denen
Beiträge
von
Versicherten,
Arbeitnehmern
und
Arbeitgebern
in
Kapitalanlagen
fließen
und
dort
Rendite
erzielen.
Leistungen
werden
durch
den
vorhandenen
Kapitalstock
sowie
laufende
Renditen
finanziert.
Wesentliche
Größen
sind
die
gebildeten
versicherungsmathematischen
Reserven,
die
Bewertung
künftiger
Leistungsansprüche
und
die
Anpassung
an
Zins-
und
Renditeentwicklungen.
Regulatorische
Vorgaben,
Transparenz
und
Stabilität
der
Kapitalanlagen
sind
zentrale
Rahmenbedingungen.
ergeben
sich
aus
Kapitalmarktschwankungen,
Zinsänderungen,
Inflation
und
längeren
Anlagedauern.
Häufig
treten
Mischformen
mit
Umlageanteilen
auf,
insbesondere
in
öffentlichen
Systemen,
wo
ein
rein
kapitalgedeckter
Ansatz
aus
fiskalischen
oder
administrativen
Gründen
nicht
durchgängig
umgesetzt
wird.