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Herzogtum

Herzogtum bezeichnet ein historisches Territorium in den deutschsprachigen Ländern, das von einem Herzog regiert wurde. Ein Herzogtum war in der Regel ein eigenständiger politischer Staat oder ein bedeutendes Untergebiet innerhalb des Heiligen Römischen Reiches bzw. seiner Nachfolgesysteme. Die Regentschaft lag meist in dynastischen Händen; die Herrscher waren in der Regel erblich und besaßen beträchtliche Kompetenzen in Verwaltung, Recht, Finanzen und Militär. Die Reichsordnung variierte: Einige Herzogtümer waren unmittelbare Reichsstände, andere standen unter Lehen eines Oberherrn. Die territorialen Grenzen entstanden durch Teilungen, Erbschaften oder Mediationen und führten zu einer Vielzahl kleiner und mittlerer Staaten.

Historisch spielten Herzogtümer eine zentrale Rolle in der politischen Struktur des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europas. In

Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 und den folgenden Neuordnungen Napoleons entstand eine Neustrukturierung

den
jeweiligen
Territorien
entwickelten
sie
eigene
Gerichte,
Verwaltungen
und
höfische
Kultur;
die
dynastische
Herrschaft
prägte
Politik,
Religion
und
Gesellschaft.
der
Gebiete:
Viele
Herzogtümer
wurden
mediatisiert
oder
in
größere
Staaten
eingegliedert,
und
im
19.
Jahrhundert
entstanden
daraus
neue
Staatsformen.
Der
Begriff
wird
heute
vor
allem
in
historischen,
genealogischen
oder
kulturellen
Kontexten
verwendet;
er
bezeichnet
dann
die
historischen
Verhältnisse,
in
denen
ein
Herzog
als
Oberhaupt
des
Territoriums
regierte.