Haftaustausch
Haftaustausch ist ein Begriff aus der deutschen Rechts- und Völkerrechtsliteratur, der die Übertragung oder den Austausch von inhaftierten Personen zwischen Behörden oder Staaten bezeichnet. Der Ausdruck wird häufig synonym zu Gefangenenaustausch verwendet, insbesondere in bilateralen Abkommen, in denen der Verbleib oder die Überführung von Häftlingen geregelt wird. Ziel ist es oft, Rechtsansprüche zu klären, Haftzustände zu harmonisieren oder humanitäre Belange zu berücksichtigen, etwa die Rückführung von Straftätern in ihr Herkunftsland.
Rechtsgrundlagen und Formen: Haftaustausch erfolgt üblicherweise im Rahmen von Auslieferung, Transfer von Straftätern, Rechtshilfe oder Gefangenentransport.
Ablauf: Verhandlungen, Auswahl der geeigneten Fälle, Prüfung der rechtlichen Grundlagen, Sicherheits- und Haftbedingungen, sowie die tatsächliche
Kritik und Herausforderungen: Haftaustausch kann Missbrauchspotenzial bergen, etwa durch politische Druckausübung, Sicherheitsrisiken oder Verletzungen von Rechtsstaatlichkeit.
Siehe auch: Gefangenenaustausch, Auslieferung, Transfer von Straftätern, Rechtshilfe.