Gewährleistungsbereich
Gewährleistungsbereich bezeichnet den vertraglich und gesetzlich festgelegten Umfang, in dem eine Leistung, Ware oder Dienstleistung unter Gewährleistung fällt. Er definiert, welche Merkmale oder Funktionen als vertragsgemäß gelten, welche Mängel von der Gewährleistung umfasst sind und welche Ausschlüsse gelten. Der Gewährleistungsbereich ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer und wird durch die einschlägigen Rechtsvorschriften ergänzt. In Deutschland regelt die Sachmängelgewährleistung im Bürgerlichen Gesetzbuch; der konkrete Umfang hängt von Vereinbarung, Rechtslage und (bei Verbrauchern) von Fristen ab. Typischerweise gilt für neue Sachen eine zweijährige Verjährungsfrist; bei Gebrauchtwaren und im Geschäftsverkehr können andere Fristen oder vertragliche Vereinbarungen gelten.
Zu den Inhalten des Gewährleistungsbereichs gehören die festgelegten Merkmale, die zeitliche Anfälligkeit für Mängel, die Bedingungen
Der Begriff unterscheidet sich von einer Garantie, einer freiwilligen Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die den