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Gegenkonto

Gegenkonto bezeichnet in der doppelten Buchführung das Gegenkonto, also das Konto, das der Hauptbuchung gegenübersteht und die Buchung ausgleicht. Bei jeder Buchung gibt es mindestens zwei Konten: das Hauptkonto, auf dem der Betrag zuerst erfasst wird, und das Gegenkonto, auf dem der entsprechende Gegenwert verbucht wird. Das Gegenkonto dient der Nachvollziehbarkeit der Transaktion und der Bilanzierung von Soll- und Haben-Seite.

Funktionsweise: Die Zuordnung des Gegenkontos erfolgt je nach Art der Buchung. Bei einer Soll-Buchung auf einem

Beispiele: Kauf von Rohstoffen gegen Barzahlung: Soll Rohstoffe 1.000, Haben Kasse 1.000. Das Gegenkonto zur Rohstoffe-Buchung

Hinweise: Der Begriff wird überwiegend in der deutschen Buchführung verwendet. In Praxis und Software fungiert er

Aufwandskonto
wird
das
Gegenkonto
typischerweise
auf
der
Haben-Seite
geführt;
bei
einer
Umsatzbuchung
auf
einem
Ertragskonto
wird
das
Gegenkonto
auf
der
Soll-Seite
gebucht.
So
entsteht
in
der
Bilanz
eine
klare
Gegenbuchung,
die
die
Transaktion
vollständig
widerspiegelt.
ist
Kasse;
umgekehrt
wäre
das
Gegenkonto
zur
Kasse-Buchung
Rohstoffe.
Verkauf
von
Waren
auf
Kredit:
Soll
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
5.000,
Haben
Umsatzerlöse
5.000.
Das
Gegenkonto
zum
Umsatzerlös
ist
Forderungen;
zum
Forderungskonto
gehört
Umsatzerlöse
als
Gegenkonto.
oft
als
Bezeichnung
für
die
Gegenbuchung
oder
Gegenstelle.