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Gebührenpunkte

Gebührenpunkte, oft abgekürzt GP, sind eine Mengeneinheit in deutschen Gebührenordnungen für medizinische Leistungen. Sie dienen dazu, den Wert einer Leistung zu quantifizieren und die Gebühren zu berechnen, insbesondere bei der Abrechnung gegenüber Privatpatienten.

In den Gebührenordnungen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ist jede Leistung mit

Gebührenpunkte spielen eine zentrale Rolle bei der Privatrechnung. Für gesetzlich Versicherte gilt dies meist nicht; hier

Die Werte und die Zuordnung der Punkte sind in den jeweiligen Gebührenordnungen festgelegt und werden regelmäßig

Zusammengefasst sind Gebührenpunkte das skalare Maß zur Bewertung ärztlicher Leistungen im privaten Abrechnungswesen; ihre Bedeutung liegt

einer
bestimmten
Anzahl
von
Punkten
versehen.
Die
zu
zahlende
Gebühr
ergibt
sich
in
der
Regel
aus
der
Multiplikation
der
Punktzahl
mit
dem
aktuellen
Punktwert
(Punktwert)
und
ggf.
mit
einem
Steigerungsfaktor,
der
den
Aufwand,
die
Schwierigkeit
oder
die
Dauer
widerspiegelt.
erfolgen
Abrechnungsvorgänge
anhand
des
EBM
(Einheitlicher
Bewertungsmaßstab)
mit
Eurobeträgen
statt
Punkten.
angepasst
bzw.
neu
verhandelt.
Die
Transparenz
der
Abrechnung
soll
durch
den
offengelegten
Leistungskatalog
sowie
die
Zuordnung
der
Punkte
gefördert
werden;
dennoch
gilt
die
Berechnung
als
komplex
und
variiert
je
nach
Situation
und
Anbieter.
in
der
Multiplikation
mit
dem
Punktwert,
um
die
endgültigen
Gebühren
zu
bestimmen.