Gastgeberstaat
Gastgeberstaat bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Staatengebilde eines Landes, das eine internationale Veranstaltung ausrichtet. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Sportereignissen, politischen Gipfeln, wissenschaftlichen Konferenzen oder kulturellen Großveranstaltungen verwendet. Er unterscheidet sich von der näheren Ausrichterstelle wie einer Stadt oder Region dadurch, dass der Staat als übergeordnete Organisationseinheit die Rahmenbedingungen schafft und Verantwortung übernimmt.
Zu den zentralen Aufgaben des Gastgeberstaats gehören die Bereitstellung von Infrastruktur, Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen, die Koordination
Vorteile eines Gastgeberstaats liegen in erhöhter internationaler Sichtbarkeit, potenziellen wirtschaftlichen Impulsen im Bau- und Tourismussektor sowie
Beispiele für Gastgeberstaaten sind Deutschland bei den Olympischen Spielen 1972 in München und der FIFA-Weltmeisterschaft 2006