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Funktionstüchtigkeit

Funktionstüchtigkeit bezeichnet den Zustand eines Systems, einer Anlage, eines Geräts oder einer Software, in dem es die vorgesehenen Funktionen unter definierten Bedingungen zuverlässig ausführen kann. Der Begriff fokussiert auf operative Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, Anforderungen oder Spezifikationen zu erfüllen. In der Praxis wird Funktionstüchtigkeit durch formale Tests, Inspektionen und Messungen bestätigt.

Anwendungsbereiche reichen von Technik, Maschinenbau, Fahrzeug- und Luftfahrttechnik bis zu Informations- und Medizinsystemen. Typisch ist, dass

Im Lebenszyklus ergibt sich Funktionstüchtigkeit aus Wartung, Reparatur und gegebenenfalls Austausch von Komponenten. Vorbeugende Wartung, regelmäßige

Rechtlich und sicherheitsrelevant kann Funktionstüchtigkeit eine Pflicht- oder Nachweisanforderung sein. Normen und Zulassungsverfahren verlangen oft konkrete

Der Begriff grenzt sich von ähnlichen Begriffen wie Funktionsfähigkeit, Betriebsbereitschaft oder Betriebssicherheit ab, die in verschiedenen

die
Funktionen
sicher,
stabil
und
wiederholbar
erfüllt
werden.
Die
Bewertung
erfolgt
über
Funktionsprüfungen,
Abnahme-
und
Selbsttests,
Wartungspläne
sowie
die
dokumentierte
Historie
von
Störungen,
Reparaturen
und
Updates.
Inspektionen
und
klare
Betriebsanweisungen
helfen,
Störungen
zu
verhindern.
Bei
Verschleiß
oder
Fehlern
wird
die
Funktionsfähigkeit
beeinträchtigt
und
der
Betrieb
ggf.
eingeschränkt
oder
eingestellt.
Die
Wiederherstellung
erfolgt
durch
Reparatur,
Austausch
oder
Software-Updates.
Nachweise
der
Einsatzbereitschaft
und
Konformität
mit
Sicherheits-
und
Leistungsanforderungen.
Typische
Belege
sind
Prüfberichte,
Zertifizierungen
oder
Abnahmetests,
die
die
Funktionsfähigkeit
bestätigen.
Kontexten
gelegentlich
synonym
verwendet
werden,
jedoch
leicht
unterschiedliche
Bedeutungen
tragen.