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Flugsicherungsperson

Flugsicherungsperson bezeichnet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flugsicherungsdienstleistern, die den sicheren, geordneten und zügigen Flugverkehr gewährleisten. Dazu gehören Luftverkehrsleiterinnen und -leiter (Luftverkehrskontrolleure) sowie weitere Fachkräfte in Tower-, Anflug- und Abflugkontrolle, Informationsdienst und Betriebstechnik. In Deutschland ist die DFS Deutsche Flugsicherung der zentrale Anbieter von Flugsicherheit im zivilen Luftraum.

Zu den Aufgaben gehört das Erteilen von Start- und Landeberechtigungen, das Festlegen von Abständen und Sequenzen,

Ausbildung und Qualifikation erfolgen in der Regel über spezialisierte Programme bei Flugsicherungsdienstleistern oder Trainee-Programme. Zugangsvoraussetzungen sind

Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen sind durch Schichtdienst, hohe Verantwortlichkeit und erforderliche Konzentration geprägt. Flugsicherungsperson arbeitet in einer

das
Leiten
des
Verkehrs
durch
Luftraumsegmente
und
das
Koordinieren
mit
Piloten,
Bodenbetrieben
und
Behörden.
Flugsicherungsperson
überwacht
Radar-
und
Kommunikationssysteme,
prüft
Wettersignale
und
sorgt
dafür,
dass
internationale
Normen
wie
ICAO-Standards
sowie
EU-Regularien
eingehalten
werden.
gesundheitliche
Eignung,
gute
Wahrnehmung,
Sprachkompetenz
in
Deutsch
und
Englisch
sowie
Belastbarkeit.
Die
Ausbildung
umfasst
theoretische
Grundlagen,
Simulatortraining
und
praktische
Einsätze,
gefolgt
von
regelmäßigen
Weiterbildungen
und
Recurrency-Trainings
gemäß
LBA,
EASA
und
den
Vorgaben
der
DFS.
sicherheitskritischen
Umgebung,
in
der
Teamarbeit,
schnelle
Entscheidungsfähigkeit
und
eine
konsequente
Sicherheitskultur
zentral
sind.