Einspruchsmöglichkeit
Einspruchsmöglichkeit bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die zulässige Möglichkeit, gegen eine behördliche Entscheidung Rechtsbehelfe einzulegen. Der Begriff umfasst das formale Rechtsmittel des Einspruchs; in bestimmten Bereichen wird stattdessen oder zusätzlich das Widerspruchsverfahren angewendet. Ziel ist es, Fehler zu korrigieren und den Verwaltungsakt vor einer gerichtlichen Überprüfung erneut prüfen zu lassen.
Anwendungsbereiche sind vielfältig: etwa bei Genehmigungen, Steuerbescheiden, Leistungsentscheidungen der Sozialverwaltung, Bußgeldbescheiden oder Bauordnungen. In der Praxis
Verfahren: Der Einspruch muss in der Regel schriftlich begründet eingereicht werden und das betroffene Verfahren, den
Folgen: Wird dem Einspruch stattgegeben, wird der Bescheid aufgehoben oder geändert. Wird er abgelehnt, bleibt in
Siehe auch: Widerspruch, Klage, Verwaltungsakt, Rechtsbehelfsverfahren.