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Einlagensicherungssysteme

Einlagensicherungssysteme sind Mechanismen, die Einlagen der Kunden bei Kreditinstituten gegen Verluste absichern, insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Instituts. Sie zielen darauf ab, Sparer zu schützen, das Vertrauen in den Bankensektor zu wahren und systemische Spannungen zu vermeiden. In der Europäischen Union regeln Richtlinien den Mindestumfang der Absicherung; in vielen Ländern deckt das System Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Einleger und pro Kreditinstitut ab. Die genaue Umsetzung variiert je nach Land und Einlagensicherungseinrichtung.

Gedeckt sind typischerweise Girokonten, Sparkonten, Festgeld und ähnliche Guthaben; Investitionen in Wertpapiere, Investmentfonds oder andere Wertpapiere

Die Sicherung wird durch Sicherungsfonds oder Entschädigungseinrichtungen finanziert, die von den Banken bzw. Kreditinstituten gespeist werden.

Auf europäischer Ebene existieren koordinierte Instrumente und Netzwerke, etwa das Europäische Forum der Einlagensicherung (EFDI). Die

fallen
meist
nicht
unter
die
Garantie.
Bestimmte
Gruppen
(z.
B.
Privatpersonen,
kleine
Unternehmen)
können
erfasst
werden.
Im
Insolvenzfall
wird
der
geschützte
Betrag
aus
dem
Sicherungsfonds
erstattet;
der
Ablauf
ist
gesetzlich
festgelegt
und
erfolgt
in
der
Regel
zeitnah,
oft
innerhalb
weniger
Wochen.
Die
Einlagensicherungsstelle
arbeitet
eng
mit
dem
Aufsichtsorgan
und
dem
Insolvenzverwalter
zusammen.
EU
prüft
zudem
Reformen
zur
Einführung
einer
gemeinsamen
europäischen
Einlagensicherung
(EDIS),
um
grenzüberschreitende
Einlagen
besser
zu
schützen;
eine
vollständige
Harmonisierung
steht
jedoch
noch
aus.