Einlagenschutz
Einlagenschutz bezeichnet den rechtlichen und organisatorischen Schutz von Bankeinlagen gegen Verluste im Falle der Insolvenz einer Bank. In der Europäischen Union wird er durch die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD (EU-Richtlinie 2014/49/EU) umgesetzt und national unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland gilt eine einheitliche, gesetzliche Obergrenze pro Einleger und pro Bank.
Der Schutz umfasst in der Regel Bargeldeinlagen auf Giro-, Sparkonto- und Festgeldkonten sowie ähnliche Einlagenarten. Typischerweise
Die Absicherung wird durch Einlagensicherungseinrichtungen finanziert, deren Beiträge von den beteiligten Banken getragen werden. In Deutschland
Im Insolvenzfall prüft die zuständige Aufsichts- oder Sicherungseinrichtung die Ansprüche und leistet gegebenenfalls Entschädigungen bis zum