Dienstfahrten
Dienstfahrten bezeichnet Fahrten, die Arbeitnehmer im Auftrag ihres Arbeitgebers aus dienstlichen Gründen durchführen. Sie umfassen sowohl Fahrten mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug (Dienstwagen) als auch Fahrten mit dem privaten Pkw des Mitarbeiters, sofern sie im Rahmen der dienstlichen Aufgaben erfolgen.
Hauptunterscheidungen: Dienstfahrten sind in der Regel kurze, innerbetriebliche oder kundenbezogene Fahrten innerhalb eines Tages. Dienstreisen dagegen
Dokumentation und Abrechnung: Für die steuerliche und abrechnungstechnische Behandlung ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich. Arbeitgeber nutzen
Kostenregelung: Die Kosten können als Pauschale pro Kilometer oder nach tatsächlichen Auslagen erstattet werden, je nach
Fahrtenpolitik und Datenschutz: Viele Unternehmen legen eine Dienstfahrtenpolitik mit Regeln zur Fahrzeugnutzung, Fahrtenbuchführung, Wartung und Datenschutz