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Dienstfahrten

Dienstfahrten bezeichnet Fahrten, die Arbeitnehmer im Auftrag ihres Arbeitgebers aus dienstlichen Gründen durchführen. Sie umfassen sowohl Fahrten mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug (Dienstwagen) als auch Fahrten mit dem privaten Pkw des Mitarbeiters, sofern sie im Rahmen der dienstlichen Aufgaben erfolgen.

Hauptunterscheidungen: Dienstfahrten sind in der Regel kurze, innerbetriebliche oder kundenbezogene Fahrten innerhalb eines Tages. Dienstreisen dagegen

Dokumentation und Abrechnung: Für die steuerliche und abrechnungstechnische Behandlung ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich. Arbeitgeber nutzen

Kostenregelung: Die Kosten können als Pauschale pro Kilometer oder nach tatsächlichen Auslagen erstattet werden, je nach

Fahrtenpolitik und Datenschutz: Viele Unternehmen legen eine Dienstfahrtenpolitik mit Regeln zur Fahrzeugnutzung, Fahrtenbuchführung, Wartung und Datenschutz

sind
mehrtägige
Reisen,
die
außerhalb
des
Arbeitsorts
stattfinden.
Arbeitswege,
also
Fahrten
zwischen
Wohnort
und
erster
Arbeitsstätte,
fallen
üblicherweise
nicht
unter
Dienstfahrten.
oft
ein
Fahrtenbuch
oder
elektronische
Nachweise,
um
zwischen
geschäftlichen
und
privaten
Fahrten
zu
unterscheiden.
Wird
ein
Privatfahrzeug
für
Dienstfahrten
genutzt,
kann
der
Arbeitgeber
Kosten
erstattet
oder
ein
steuerlicher
geldwerter
Vorteil
geregelt
werden;
bei
ausschließlicher
dienstlicher
Nutzung
eines
Firmenwagens
gilt
die
private
Nutzung
in
der
Regel
als
geldwerter
Vorteil
zu
versteuern.
Unternehmenspolitik
und
nationalem
Recht.
In
vielen
Rechtsordnungen
gelten
Fahrten
im
Interesse
des
Arbeitgebers
als
erstattungsfähig,
wobei
die
genaue
Behandlung
von
Land
zu
Land
unterschiedlich
ist.
fest,
insbesondere
beim
Einsatz
von
GPS-Tracking.
Für
Arbeitnehmer
ist
eine
korrekte
Abrechnung
wichtig,
um
steuerliche
Konsequenzen
zu
vermeiden
und
eine
klare
Abgrenzung
zwischen
dienstlichen
und
privaten
Fahrten
sicherzustellen.