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Bundesrechtlich

Bundesrechtlich ist ein deutscher Fachbegriff der Rechts- und Verwaltungssprache. Es bezeichnet etwas, das dem Bundesrecht – also dem Recht des Bundes – zugehört oder nach bundesweiten Normen geregelt ist. Als Adjektiv oder Adverb wird es verwendet, um anzuzeigen, dass eine Regel, Entscheidung oder Zuständigkeit auf bundesweiter Ebene geschaffen wurde und daher in der gesamten Bundesrepublik gilt, unabhängig von einzelstaatlichen Regelungen der Länder.

Der Begriff fußt auf dem verfassungsrechtlichen Prinzip, dass Bundesrecht dem Landesrecht vorgeht, sofern es zu Konflikten

Praktisch findet sich bundesrechtliche Regelung in Bereichen wie Straf- und Verwaltungsrecht, Asyl- und Ausländerrecht sowie in

kommt.
Das
Grundgesetz
ordnet
die
Gesetzgebungskompetenzen
und
die
Hierarchie
der
Normen.
Art.
31
GG
bestimmt
die
Vorrangwirkung
von
Bundesrecht;
darüber
hinaus
definieren
die
Artikels
70
bis
74
die
Zuständigkeiten
des
Bundes
in
bestimmten
Bereichen,
in
denen
er
ausschließliche
oder
konkurrierende
Gesetzgebungsbefugnisse
hat.
zentralen
Regelungen
des
öffentlichen
Dienstes.
In
der
Verwaltung
wird
oft
von
bundesrechtlichen
Vorschriften
gesprochen,
die
für
alle
Länder
gelten.
Der
Ausdruck
dient
außerdem
dazu,
zu
kennzeichnen,
dass
bestimmte
Verfahren
oder
Anforderungen
verbindlich
durch
Bundesrecht
festgelegt
sind,
etwa
durch
Bundesgesetze
wie
das
Strafgesetzbuch,
die
StPO
oder
das
Aufenthaltsgesetz,
oder
durch
EU-Rechtsumsetzung,
die
bundesrechtlich
erfolgt.