Ausländerrecht
Ausländerrecht ist das Rechtsgebiet, das die Einreise, den Aufenthalt, die Arbeit und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie den Schutz von Flüchtlingen regelt. Es umfasst das Aufenthaltsrecht, das Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie ergänzende Rechtsbereiche wie Familiennachzug, Einbürgerung und Europäisches Freizügigkeitsrecht. Die Rechtsgrundlagen entstehen aus nationalen Gesetzen, insbesondere dem Aufenthaltsgesetz, sowie aus EU-Recht und internationalen Verpflichtungen. Die Umsetzung erfolgt auf Bundes- und Landesebene durch zuständige Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Ausländerbehörden der Länder und der Bundespolizei; Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das die zahlreichen Aufenthaltstitel, Voraussetzungen und Rechtsfolgen regelt. Weitere
Im Asylrecht wird zwischen Schutz nach dem AsylG, subsidiärem Schutz und Evidenz von Abschiebungsmaßnahmen unterschieden; Dublin-Verordnung