Home

Ausländerrecht

Ausländerrecht ist das Rechtsgebiet, das die Einreise, den Aufenthalt, die Arbeit und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie den Schutz von Flüchtlingen regelt. Es umfasst das Aufenthaltsrecht, das Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie ergänzende Rechtsbereiche wie Familiennachzug, Einbürgerung und Europäisches Freizügigkeitsrecht. Die Rechtsgrundlagen entstehen aus nationalen Gesetzen, insbesondere dem Aufenthaltsgesetz, sowie aus EU-Recht und internationalen Verpflichtungen. Die Umsetzung erfolgt auf Bundes- und Landesebene durch zuständige Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Ausländerbehörden der Länder und der Bundespolizei; Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden.

Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das die zahlreichen Aufenthaltstitel, Voraussetzungen und Rechtsfolgen regelt. Weitere

Im Asylrecht wird zwischen Schutz nach dem AsylG, subsidiärem Schutz und Evidenz von Abschiebungsmaßnahmen unterschieden; Dublin-Verordnung

bedeutsame
Normen
sind
das
Asylgesetz
(AsylG),
das
Freizügigkeitsgesetz/EU
(FreizügG/EU)
sowie
spezifische
Regelungen
zu
Studierenden,
Arbeitsmigrantinnen
und
-migranten,
Familiennachzug
und
Niederlassung.
Typische
Aufenthaltstitel
umfassen
die
Aufenthaltserlaubnis,
die
Niederlassungserlaubnis,
die
Blaue
Karte
EU,
visumspflichtige
oder
visafreie
Regelungen
sowie
in
bestimmten
Fällen
eine
Duldung
bei
laufendem
Verfahren.
EU-Bürgerinnen
und
-Bürger
genießen
grundsätzlich
Freizügigkeit
innerhalb
des
Europäischen
Binnenmarkts,
während
Drittstaatsangehörige
besondere
Voraussetzungen
erfüllen
müssen.
regelt
die
Zuständigkeit
für
Asylverfahren.
Integrations-
und
Sprachangebote,
Lebensunterhalt,
Krankenversicherung
und
Familiennachzug
spielen
eine
wichtige
Rolle
für
die
praktische
Anwendung
des
Ausländerrechts.
Rechtsmittel
und
Rechtsbeistand
ermöglichen
Durchsetzung
von
Ansprüchen
und
Schutz
bei
Ungleichbehandlung
oder
fehlerhaften
Entscheidungen.