Budgetüberträge
Budgetüberträge bezeichnet im öffentlichen Haushaltswesen die Übertragung von ungenutzten Mitteln aus dem aktuellen Haushaltsjahr in das Folgejahr. Sie dienen der Fortführung laufender Vorhaben, für die eine zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung besteht, und helfen, Finanzierungslücken zu schließen, ohne neue Mittel zu schaffen.
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereiche: Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Staatsebene (Bund, Länder, Kommunen) und richten
Verfahren: Am Jahresende prüft die Verwaltung, welche Mittel ungenutzt bleiben. Es folgt ein Antrag auf Übertragung
Wirkungen und Kritik: Budgetüberträge erhöhen Planungssicherheit für fortlaufende Vorhaben, können aber die Transparenz der Haushaltsführung beeinträchtigen
Siehe auch: Haushaltsrecht, Haushaltsplan, Finanzmanagement, Kommunalhaushalt.