Beitragsquote
Beitragsquote ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungs- und Beitragswesen, der den Anteil des Einkommens bezeichnet, der für Pflichtbeiträge herangezogen wird. In deutschsprachigen Ländern wird damit oft der Anteil des Bruttoeinkommens beschrieben, der zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird. Der Begriff kann sowohl im engeren Sinn als Quotierung einer Beitragszahlung als auch allgemein als Anteil des Einkommens verstanden werden, der für Beiträge herangezogen wird.
Unterscheidung wichtiger Konzepte: Der Begriff wird häufig in zwei verwandten Bedeutungen verwendet. Zum einen als Bezeichnung
Anwendung: Beiträge gelten typischerweise für mehrere Zweige der Sozialversicherung, etwa Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die
Beispiele, Vergleichbares und Weiteres: Der Begriff variiert je nach Land und System; in offiziellen Texten wird